Wie Sie Ihren Arbeitgeber richtig informieren, wenn Ihr Kind krank ist – Hier sind die wichtigsten Schritte!

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Wenn dein Kind krank ist und du arbeiten musst, kann das eine echte Herausforderung sein. Aber keine Sorge, du bist nicht allein! In diesem Artikel erfährst du, wie du mit der Situation am besten umgehst und was du deinem Arbeitgeber mitteilen solltest. Also, lass uns loslegen!

Wenn dein Kind krank ist, musst du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber informieren. Am besten rufst du an und erklärst die Situation. Wenn du vorher weißt, dass dein Kind krank wird, kannst du deinen Arbeitgeber auch schon vorab informieren. Dein Arbeitgeber kann dir dann helfen, eine Lösung zu finden, die sowohl für dich als auch für dein Unternehmen funktioniert.

Was erhält der Arbeitgeber, wenn ein Kind krank ist?

Du hast ein krankes Kind? Dann solltest du wissen, dass dein Arbeitgeber dir in dieser schweren Zeit unter die Arme greifen kann. Gemäß § 616 im BGB muss er dir das volle Gehalt bezahlen. Sollte er dies nicht tun, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und du kannst nach § 45 aus dem SGB V0112 eventuell auf finanzielle Unterstützung hoffen. Auf jeden Fall solltest du deinen Arbeitgeber unbedingt darüber informieren, wenn du ein krankes Kind hast. Dann kann er dich unterstützen und dir den Entschluss leichter machen, ein paar Tage oder Wochen deines Kindes wegen zu Hause zu bleiben.

Wie melde ich mein Kind beim Arbeitgeber krank?

Du hast gerade erfahren, dass Dein Kind krank ist und du musst deshalb Sonderurlaub oder Freistellung von der Arbeit nehmen. In der Regel ist dafür eine ärztliche Bescheinigung nötig, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 20. Juni 1979 (Az: 5 AZR 361/78) bestätigt hat. Damit Du Deinen Arbeitgeber informieren kannst, ist es wichtig, dass Du weißt, wie lange Du freigestellt wirst und wie lange die Krankheit Deines Kindes anhält. Wenn Du Dich dazu entschließt, Sonderurlaub zu nehmen, solltest Du Deinen Arbeitgeber möglichst frühzeitig informieren. Wichtig ist auch, dass Du Dich an die gesetzlichen Regelungen hältst und Deinen Arbeitgeber über die Dauer der Freistellung auf dem Laufenden hältst.

Wie melde ich mich krank, wenn mein Kind krank ist?

Du musst deinem Arbeitgeber gleich Bescheid geben, wenn dein Kind krank ist. Kopf hoch, denn du bist nicht allein. Auch andere Eltern müssen sich am ersten Tag der Krankheit ein Attest vom Arzt ausstellen lassen, das den Betreuungsbedarf des Kindes bescheinigt. Damit kannst du beweisen, dass du wirklich nicht arbeiten kannst. Du kannst natürlich auch betriebsintern klären, ob du deine Arbeiten zu Hause erledigen kannst, falls dein Kind nicht schwer krank ist. Keine Sorge, dein Arbeitgeber wird dich unterstützen!

Kann ich trotz eines kranken Kindes arbeiten?

Du darfst auch mal spontan von der Arbeit fernbleiben, wenn dein Kind erkrankt und es keine anderweitige Betreuung gibt. Wenn das der Fall ist, spricht man von einer sogenannten vorübergehenden Arbeitsverhinderung, die laut § 616 BGB eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz erlaubt. Wenn dir das widerfährt, ist es wichtig, dass du deinem Arbeitgeber möglichst schnell Bescheid gibst und auch einen Nachweis über die Erkrankung deines Kindes vorlegst. So kannst du auf der sicheren Seite sein.

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Wie nehme ich Kinderkrankentage in Anspruch?

Du hast dein krankes Kind gepflegt? Dann bekommst du vom Staat finanzielle Unterstützung! Wenn du pro Tag 90 Euro netto verdienst, bekommst du für den Tag, an dem du dein Kind gepflegt hast, 81 Euro von der gesetzlichen Krankenkasse. Das entspricht 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts. Aber Achtung: Ab dem Jahr 2023 gilt ein Tageshöchstsatz von 116,38 Euro1001.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Du solltest deiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen, wenn dein Kind krank ist. Für die Bearbeitung des Antrags brauchst du einige Unterlagen. Zunächst musst du deinen Antrag ausfüllen und einen Nachweis der Schule oder Kita beifügen. Darüber hinaus kann es sein, dass du noch weitere Unterlagen beilegen musst. Sobald du alle Unterlagen zusammen hast, schickst du deinen Antrag an deine Krankenkasse. Sie prüft deinen Antrag und überweist dir dann dein Kinderkrankengeld. Denke daran, dass du deinen Antrag rechtzeitig einreichen musst, um dein Kinderkrankengeld zu erhalten.

Wie lange dauert es, bis das Kinderkrankengeld gezahlt wird?

Du fragst Dich, wann das Kinderkrankengeld gezahlt wird? Es ist normalerweise so, dass das Kinderkrankengeld innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung überwiesen wird. Es ist wichtig, dass Du alle notwendigen Unterlagen vollständig und richtig ausgefüllt einreichst, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Daher ist es ratsam, bei Unklarheiten zuvor eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wer schreibt mich wegen eines kranken Kindes krank?

Du wirst sicherlich in eine solche Situation kommen, in der du überlegen musst, wer krankgeschrieben wird: du selbst oder dein Kind. Wenn dein Nachwuchs krank ist, ist es vor allem wichtig, dass du schnell zu einem Kinderarzt gehst – am besten noch am selben Tag. Dort wird dein Kind untersucht und es wird eine Bescheinigung ausgestellt, in der die Erkrankung deines Kindes beschrieben wird. Damit hast du dann sowohl für dich als auch dein Kind einen Nachweis, dass ihr beide krankgeschrieben seid.

Wohin muss der Arbeitgeber die Krankmeldung schicken?

Seit dem 1. Januar 2023 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Krankmeldung ihrer Mitarbeiter*innen elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abzurufen. Damit ist es nicht mehr nötig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform zu übermitteln. Denn die ärztliche Praxis übermittelt die Krankmeldung direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Das spart Zeit und Kosten. So können Krankenkassen schneller reagieren und sich rasch ein Bild von der Erkrankung machen. Außerdem können Arbeitgeber dabei unterstützt werden, die berufliche Integration der Mitarbeiter*innen zu fördern.

Wie wird mein Gehalt bei einem kranken Kind gekürzt?

Du hast ein krankes Kind und willst wissen, ob du Anspruch auf Krankengeld hast? Gemäß § 45 im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) kannst du als Arbeitnehmer Krankengeld erhalten, wenn du aufgrund des Krankheitsfalles deines Kindes nicht arbeiten kannst. Während dieser Zeit bekommst du 70 Prozent deines Bruttogehalts, maximal aber 90 Prozent deines Nettogehalts ausgezahlt. Die Höhe des Krankengeldes wird dabei von der Krankenkasse festgelegt. In der Regel bekommst du das Geld nach Ablauf von vier Wochen, in denen dein Kind krank war, ausgezahlt.

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Wird Kinderkrankengeld vom Lohn abgezogen?

Du hast ein krankes Kind und weißt nun nicht, wie du finanziell abgesichert bist? Dann hast du Glück, denn in solchen Fällen gibt es das sogenannte Brutto-Kinderkrankengeld, das dir zusteht. Es beträgt 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts und wird dir in einmaliger oder mehrmaliger Zahlung ausgezahlt. Allerdings ist es so, dass sich aus dem errechneten (Brutto-)Kinderkrankengeld im Regelfall Sozialversicherungsbeiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen müssen. Diese Abzüge werden in der Regel vom Arbeitgeber vorgenommen. Um mehr über das Kinderkrankengeld zu erfahren, kannst du dich an deine Krankenkasse wenden. Diese kann dir genauere Informationen über die Höhe des Kinderkrankengeldes, sowie die Zahlungsweise geben.

Wie ruft der Arbeitgeber die eAU (Elektronisches Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ab?

Ab dem 1. Januar 2023 wird für alle Arbeitgeber in Deutschland eine neue Regelung gelten: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen elektronisch bei den Krankenkassen abgefragt werden. Dies bedeutet, dass die übliche Papiermeldung entfällt. Diese Neuerung ist Teil der Digitalisierung des Gesundheitswesens, die dazu beitragen soll, den Ablauf von Prozessen zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern. Mit dieser Maßnahme sollen die Kosten und der Verwaltungsaufwand der Arbeitgeber reduziert werden. Zudem wird dadurch eine schnellere Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse ermöglicht, wodurch eine schnellere Rückkehr des Arbeitnehmers in den Berufsalltag ermöglicht wird.

Kann ich 3 Tage zu Hause bleiben, ohne eine Krankmeldung abzugeben?

Wie lange kannst Du ohne Attest zu Hause bleiben? Das kommt darauf an, was in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht. Ist darin nichts Festgelegtes, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Laut diesem Gesetz darfst Du ohne ärztliches Attest drei Kalendertage daheim bleiben. Wenn es länger als drei Tage dauert, musst Du ein ärztliches Attest vorlegen. Wenn Du unsicher bist, wende Dich an Deinen Arbeitgeber, um herauszufinden, was in Deinem Vertrag steht.

Kann der Arbeitgeber ein krankes Kind ablehnen?

Der Arbeitgeber des Elternteils, das die Tage übernehmen möchte, hat das Recht, dies ablehnen zu dürfen. Es ist aber nicht eindeutig geregelt, ob die 30 Kinderkrankentage auch für Beschäftigte in Teilzeit zustehen oder ob diese nur Vollzeitbeschäftigten zur Verfügung stehen. Diese Frage konnte laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bisher nicht eindeutig beantwortet werden. Es gibt aber eine ganze Reihe von Regelungen, die Eltern unterstützen sollen, die für Kinderbetreuung arbeiten und ein Recht auf Kinderkrankentage haben. So kann es beispielsweise möglich sein, dass Eltern auch dann Anspruch auf Kinderkrankentage haben, wenn sie aufgrund eines Teilzeitjobs nur einem geringen Verdienst erzielen. Zudem stehen Eltern unter bestimmten Voraussetzungen auch dann ein Anspruch auf Kinderkrankentage zu, wenn sie gar nicht arbeiten.

Wann muss die Krankmeldung eines kranken Kindes vorliegen?

Falls dein Arbeitgeber dich bezahlt freistellt, darf er ab dem ersten Tag an ein ärztliches Attest verlangen. Nicht jede Kinderkrankheit muss zwingend eine ärztliche Diagnose mit sich bringen. Allerdings ist es ratsam, am ersten Tag der Erkrankung zum Kinderarzt zu gehen, wenn du Kinderkrankengeld beantragen willst. Denn nur so hast du die besten Chancen, dass dein Anspruch auf Kinderkrankengeld anerkannt wird. Sollte es dir aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, am ersten Tag zum Kinderarzt zu gehen, kannst du auch später noch einen Termin vereinbaren. Jedoch ist es empfehlenswert, möglichst direkt den Arzt aufzusuchen, um deinen Anspruch auf Kinderkrankengeld zu sichern.

Wie funktioniert das mit dem Kinderkrankenschein?

Du hast ein Kind mit einer Erkrankung, das Betreuung benötigt? Dann kannst Du einen Antrag auf Kinderpflege-Krankengeld stellen. Dafür musst Du ein blaues Antragsformular ausfüllen, auf dem der Arzt bescheinigt, dass Dein Kind wegen der Erkrankung eine Betreuung benötigt. Auf der Rückseite geben die Eltern die eigene Kontonummer an und müssen unter anderem Angaben zum bisherigen Bezug von Kinderpflege-Krankengeld machen. Zudem müssen die Eltern noch den Namen und die Bankverbindung des Pflegeperson angeben, die das Kind betreut. Der Antrag muss dann an die zuständige Pflegekasse geschickt werden. Dort werden die Angaben geprüft und die Antragsteller über die Bewilligung des Kinderpflege-Krankengeldes informiert.

Kann ich mein Kind telefonisch krankschreiben lassen?

Seit Montag, dem 22.10.2018, können Arbeitnehmer sich wieder telefonisch krankschreiben lassen – allerdings nur, wenn sie selbst erkrankt sind. Für alle Eltern, deren Kinder unter einer Erkrankung leiden, ist es leider weiterhin erforderlich, einen Arzt aufzusuchen, um ein Attest zu erhalten. Dafür ist es jedoch nötig, den Arzt vorher telefonisch zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Was muss ich beim Ausfüllen des Kinderkrankenscheins beachten?

Du hast von Deinem Arzt ein Attest für Dein Kind bekommen, weil es zuhause betreut werden muss? Dann ist es wichtig, dass Du genau auf die Daten auf der Vorderseite achtest. Dort stehen die Informationen zum Kind und die Dauer der Erkrankung. Auf der Rückseite musst Du Deine Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versichertennummer (nicht die des Kindes) und Bankverbindung2510 eintragen. Die Angaben sind wichtig, damit das Attest bearbeitet werden kann und Du Deine Leistungen erhältst. Wichtig ist auch, dass Du Dir das Datum der Ausstellung des Attests notierst.

Wer erhält die Bescheinigung, dass ein Kind krank ist?

Du bist Elternteil und dein Kind ist krank? Dann erhältst du als betreuende Person das Kinderkrankengeld. Um es zu beantragen, musst du eine Bescheinigung bei deiner Krankenkasse einreichen. Achte bei der Einreichung darauf, dass du alle erforderlichen Dokumente beifügst, damit der Antrag möglichst schnell bearbeitet werden kann. Dazu gehören unter anderem ein ärztliches Attest und ein Arztbrief, wenn das Kind im Krankenhaus behandelt wird. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du dann das Kinderkrankengeld.

Wer zahlt das Kinderkrankengeld: der Arbeitgeber oder die Krankenkasse?

Du hast als Arbeitgeber die Pflicht, deinem Mitarbeiter im Fall einer Krankheit des Kindes das Kinderkrankengeld zu gewähren. Allerdings läuft die Abwicklung und Auszahlung des Kinderkrankengeldes nicht über Dich, sondern über die Krankenkasse. Damit die Krankenkasse den jeweiligen Betrag an den Arbeitnehmer auszahlen kann, musst Du der Kasse die Höhe des Nettoentgelts des betroffenen Mitarbeiters per Datenaustausch mitteilen. Vergiss aber nicht: Du hast als Arbeitgeber die Pflicht, deinem Mitarbeiter im Fall einer Krankheit des Kindes das Kinderkrankengeld zu gewähren. Deshalb ist es wichtig, dass Du über die nötigen Informationen verfügst, damit der Ablauf reibungslos funktioniert.

Zusammenfassung

Wenn dein Kind krank ist, solltest du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren. Sei offen und ehrlich und erkläre ihnen, was los ist und wie lange du ausfallen wirst. Falls dein Arbeitgeber flexible Arbeitszeiten anbietet, kannst du vielleicht ein paar Stunden pro Woche über einen längeren Zeitraum arbeiten. Oder vielleicht kannst du einige deiner Aufgaben von zu Hause erledigen. Wenn dein Arbeitgeber nicht bereit ist, dir zu helfen, solltest du deine Rechte als Eltern kennen.

Du solltest deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich benachrichtigen, wenn dein Kind krank ist. So können sie gemeinsam eine Lösung finden, wie du deine Arbeit erledigen kannst, während du dich um dein Kind kümmerst.